Während des Spitalaufenthaltes meines Tieres werde ich regelmässig über den aktuellen Kostenstand informiert. Sobald dieser den vereinbarten Betrag erreicht, wird mit mir eine Anpassung des KV besprochen und ich erhöhe meine Anzahlung entsprechend. Eine Überschreitung des KV von bis zu 15% muss von der Kleintierklinik nicht vorgängig mit mir abgesprochen werden.
In Notfallsituationen ist es nicht immer möglich, meine schriftliche Zustimmung zur Erhöhung des KV einzuholen. In diesem Fall ist mein mündliches Einverständnis verbindlich. Sollte ich nicht erreichbar sein, ist die Kleintierklinik dazu berechtigt, mein Tier entsprechend zu behandeln, bis ich erreicht werde.