Kostenvoranschläge

Ein Kostenvoranschlag ist eine verbindliche Vereinbarung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung. Er ist eine konkrete Zahl und keine Schätzung (z. B. CHF 2'000, nicht CHF 1'500–2'000). Sie müssen dieses Dokument beim Spitaleintritt unterschreiben. 

Ja. Der Kostenvoranschlag muss von Ihnen rechtsgültig unterschrieben werden, bevor wir mit der Behandlung beginnen können. 

Während des Spitalaufenthaltes meines Tieres werde ich regelmässig über den aktuellen Kostenstand informiert. Sobald dieser den vereinbarten Betrag erreicht, wird mit mir eine Anpassung des KV besprochen und ich erhöhe meine Anzahlung entsprechend. Eine Überschreitung des KV von bis zu 15% muss von der Kleintierklinik nicht vorgängig mit mir abgesprochen werden.

In Notfallsituationen ist es nicht immer möglich, meine schriftliche Zustimmung zur Erhöhung des KV einzuholen. In diesem Fall ist mein mündliches Einverständnis verbindlich. Sollte ich nicht erreichbar sein, ist die Kleintierklinik dazu berechtigt, mein Tier entsprechend zu behandeln, bis ich erreicht werde.

Vor Beginn der Behandlung leiste ich 50% des gegenwärtig erwarteten Betrages.

Bei Spitalaustritt meines Tieres werde ich den zu diesem Zeitpunkt erreichten Betrag bezahlen. Die Schlussrechnung wird mir zugestellt. Diese kann noch zusätzliche Leistungen (z.B. externe Untersuchungen) enthalten, welche zum Zeitpunkt des Spitalaustritts noch nicht verrechnet werden konnten.

Damit wir eine korrekte Rechnung erstellen und bei Bedarf rechtlich absichern können, benötigen wir von Ihnen folgende Angaben: 

  • Ihr Name und Vorname 
  • Ihre vollständige und korrekte Wohnadresse 
  • Ihr Geburtsdatum (Aus Datenschutzgründen wird dieses separat aufbewahrt und nicht im regulären Kliniksystem erfasst) 

Wir behalten uns das Recht vor, Sie um einen Personalausweis zu bitten 

Nein. Aus rechtlichen Gründen darf nur eine Person als Besitzer:in registriert werden. Falls Ihr Tier versichert ist, bitten wir Sie, dieselbe Person anzugeben, welche bei der Versicherung als Besitzer:in angegeben ist.  

Nein, es gibt keine kostenlose Behandlung – auch nicht bei Erstbesuchen. 
Alle medizinischen Leistungen müssen direkt bezahlt werden. 
Bitte beachten Sie, dass auch bei Notfällen oder dringenden Behandlungen eine Zahlungspflicht gegeben ist.