Kostenvoranschläge (KV)

Ein Kostenvoranschlag ist eine verbindliche Vereinbarung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung. Er ist eine konkrete Zahl und keine Schätzung (z. B. CHF 2'000, nicht CHF 1'500–2'000). Sie müssen dieses Dokument beim Spitaleintritt unterschreiben. 

Ja. Der Kostenvoranschlag muss von Ihnen rechtsgültig unterschrieben werden, bevor wir mit der Behandlung beginnen können. 

Ja, in bestimmten Fällen können die tatsächlichen Kosten höher ausfallen. Eine Überschreitung von bis zu 10 % des unterschriebenen Kostenvoranschlags ist zulässig, ohne dass Sie zusätzlich informiert werden müssen. 
Sollten die Kosten jedoch mehr als 10 % über dem ursprünglich vereinbarten Betrag liegen, müssen wir Sie vorab darüber informieren. In diesem Fall benötigen wir erneut Ihr schriftliches Einverständnis, bevor zusätzliche Kosten entstehen dürfen. 

Beim Spitaleintritt 

  • Wenn der Kostenvoranschlag CHF 5’000 oder mehr beträgt, müssen Sie eine Anzahlung von 50 % des Gesamtbetrags beim Eintritt leisten. 
  • Wenn Sie in der Vergangenheit Ihre Rechnungen nicht rechtzeitig beglichen haben, müssen Sie den gesamten Betrag des Kostenvoranschlags beim Eintritt vollständig bezahlen.  
  • Wenn Ihr Tier nachts oder am Wochenende aufgenommen wird, organisiert die zuständige Abteilung die Anzahlung am nächsten Tag. 

Während des Spitalaufenthalts 

  • Wenn sich die Kosten um mehr als 10 % gegenüber dem ursprünglichen Kostenvoranschlag erhöhen, benötigen wir einen neuen, schriftlich unterschriebenen Kostenvoranschlag.  
  • Erhöhen sich die neu vereinbarten Kosten während des Spitalaufenthalts auf  CHF 5’000 oder mehr, ist eine Anzahlung von 50 % des neu vereinbarten Betrags erforderlich.  

Beim Spitalaustritt 

  • Wenn Ihre Rechnung CHF 1’000 oder weniger beträgt, bitten wir Sie, den Betrag vollständig direkt vor Ort am Empfang bezahlen. 
  • Wenn Ihre Rechnung mehr als CHF 1’000 beträgt, ist eine Anzahlung von 50 % vor Ort beim Austritt notwendig. 
  • ​​​​​​​Wenn Sie im Ausland wohnen, muss der gesamte Rechnungsbetrag vor oder spätestens beim Austritt vollständig bezahlt werden. 

Dann müssen Sie den vollen Betrag des Kostenvoranschlags vor Eintritt bezahlen. Diese Information ist bei uns ersichtlich. 

Damit wir eine korrekte Rechnung erstellen und bei Bedarf rechtlich absichern können, benötigen wir von Ihnen folgende Angaben: 

  • Ihr Name und Vorname 
  • Ihre vollständige und korrekte Wohnadresse 
  • Ihr Geburtsdatum (Aus Datenschutzgründen wird dieses separat aufbewahrt und nicht im regulären Kliniksystem erfasst) 

Wir behalten uns das Recht vor, Sie um einen Personalausweis bitten 

Nein. Aus rechtlichen Gründen darf nur eine Person als Besitzer:in registriert werden. Falls Ihr Tier versichert ist, bitten wir Sie, dieselbe Person anzugeben, welche bei der Versicherung als Besitzer:in angegeben ist.  

Nein, es gibt keine kostenlose Behandlung – auch nicht bei Erstbesuchen. 
Alle medizinischen Leistungen müssen entweder direkt bezahlt oder über einen gültigen Kostenvoranschlag gedeckt sein. 
Bitte beachten Sie, dass auch bei Notfällen oder dringenden Behandlungen eine Zahlungspflicht gegeben ist.