Ja, in bestimmten Fällen können die tatsächlichen Kosten höher ausfallen. Eine Überschreitung von bis zu 10 % des unterschriebenen Kostenvoranschlags ist zulässig, ohne dass Sie zusätzlich informiert werden müssen.
Sollten die Kosten jedoch mehr als 10 % über dem ursprünglich vereinbarten Betrag liegen, müssen wir Sie vorab darüber informieren. In diesem Fall benötigen wir erneut Ihr schriftliches Einverständnis, bevor zusätzliche Kosten entstehen dürfen.